Regelmäßige Brandschutz-Unterweisung für alle Mitarbeiter (§12 ArbSchG, ASR A 2.2 Abschnitt 6.1 und §4 BGV/GUV-V A1) Einmal jährlich, Unterweisungsdauer nach Notwendigkeit bei Tätigkeiten auftretende Maßnahmen zur Brandgefährdungen Abwendungen von Brandgefährdungen Brandgefahren Umgang mit Maßnahmen gegen Verhalten im Flucht- und am Arbeitsplatz Zündquellen Entstehungsbrände Brandfall Rettungswege Ziel: Arbeitssicherheit durch sicheren Umgang mit Brandgefahren am Arbeitsplatz und richtiges Verhalten im Brandfall durch selbstständiges Verlassen (Flucht) bei unmittelbarer Gefahr. Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A 2.2 Abschnitt 6.2 und 7(1), gemäß DGUV 205-023, §22 BGV/GUV-V A1 Bei normaler Brandgefährdung: alle 3 - 5 Jahre, Unterweisungsdauer Theorie min. 1,5 Std, Praxis ca. 5 - 10 Min. pro Person Grundzüge des Betriebliche Verhalten im Gefahren durch Funktions- und vorbeugenden Brandschutz- Brandfall Brände Wirkungsweise von Brandschutzes organisation Feuerlöscheinrichtungen Ziel: Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Ergänzende Ausbildung für Brandschutzhelfer, gemäß §10 (2) ArbSchG nach Gefährdungsbeurteilung Bei erhöhter Brandgefährdung, Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie große Ausdehnungder Arbeitsstätte nach ASR A 2.2 Abschnitte 5.2.4(2) und 6.2,(2) Grundzüge des Weitergehende Besonderes Besondere Funktions- und Wirkungsweise vorbeugenden betriebliche Brand- Verhalten Gefahren durch aller im Betrieb vorhandenen Brandschutzes schutzorganisation im Brandfall Brände Feuerlöscheinrichtungen zusätzlich: Praktische Löschübung mit unterschiedlichen Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten Ziel: Kenntnisse der besonderen Gefahre bei der Brandbekämpfung und sichere Bedienung der vorhandenen Löschein- richtungen Kenntnisse über die individuellen betriebliche Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzorganisation
Berufsgenossenschaften, Behörden und Bundesgesetze arbeiten im dualen System. Sie alle schreiben diverse Unterweisungen und Aus- und Weiterbildungen vor: - jährliche Unterweisungen im Brandschutz: Dies gilt für alle Unternehmen, Komunen und Sozialeinrichtungen - Brandschutzhelfer-Ausbildung für Mitarbeiter: Dies gilt ebenfalls für alle Unternemen, Komunen und Sozialeinrichtungen - Wiederholungsschulung nach 3 - Jahren nötig. -Ergänzende Ausbildung für Brandschutzhelfer: Dies gilt für Betriebe mit hoher Brandgefährdung, bei Anwesenheit viele Peronen oder bei Personen mit eingeschränkter Mobilität. Dies gilt für größere Verkaufsstätten, Kliniken und Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, sowie Kindergärten und Kindertagesstätten, aber auch Chemie- und Petrolchemische Betriebe und auch holz- und papierindustrielle Unternehmen. Auch hier ist eine Wiederholungsschulung nach 3 - 5 Jahren nötig.
Süddeutsche Brandschutz-Akademie      Brandschutzhelfer-Ausbildung der Extraklasse